Drogenschmuggler in Niederlanden setzte Deal von Steuer ab
Das Finanzministerium habe angekündigt, in Berufung gegen den Freispruch durch das Gericht in Arnheim zu gehen. Der Schmuggler, ein Fischer, hatte das Urteil wörtlich genommen und erklärt, seine Besteuerungsgrundlage sei von 3,3 Millionen Euro auf 1,8 Millionen Euro gesunken, da ihn der nicht bestrafte Kauf und Transport des Cannabis 1,5 Millionen Euro gekostet habe.
Die Interpretation des Urteils wurde der Zeitung zufolge durch den obersten Staatsanwalt der Niederlande gestützt, demzufolge die Kosten für eine bestrafte Handlung nicht steuerlich abgesetzt werden dürfen, wohl aber der unbestrafte Teil der vor Gericht verhandelten Tat. Da der Mann nicht für den An- und Verkauf der Drogen verurteilt worden sei, könne er somit die dafür aufgewendeten 1,5 Millionen Euro von der Steuer absetzen, sagte der Staatsanwalt dem "Telegraaf".
In den Niederlanden wird der Verkauf von Haschisch in geringen Mengen an Erwachsene in den so genannten Coffee-Shops toleriert. Die Belieferung der Coffee-Shops befindet sich in einer rechtlichen Grauzone, da pro Person höchstens fünf Gramm Cannabis transportiert werden dürfen.
Quelle: Net Tribune