Drogentod: Arzt und Apotheker verurteilt
Isabell hatte gegenüber dem Arzt zugegeben, dass sie seit dem zwölften Lebensjahr „Drogen quer Beet“ nehme: von Haschisch über LSD bis Kokain. Zuletzt habe sie Morphin-Tabletten „eingeworfen“, die eigentlich ihr an einem Tumor erkrankter Großvater verschrieben bekommen habe.
Nachdem eine Urinprobe starken Drogenmissbrauch bestätigt hatte, so der Arzt, habe er ihr die für „Substitutions-Einsteiger“ probate Ersatzdroge „Subutex“ und dazu 20 Diazepam-Tabletten, also Schlaf- und Beruhigungsmittel, verschrieben.
Telefonisch meldete der Arzt die Schülerin am Spätnachmittag beim Apotheker an, der ihr die Tabletten aushändigte. Mit dem „Subutex“ allerdings gab es Probleme, die Ersatzdroge war der 18-Jährigen zu teuer. Apotheker und Arzt einigten sich schließlich darauf, dass die Patientin Methadon nehmen sollte. Vier Milliliter.
Noch in der Nacht trat bei Isabell ein Atmungs-, Herz- und Kreislaufstillstand ein. Auch der Notarzt konnte nicht mehr helfen. Die Gerichtsmediziner stellten eine kombinierte Intoxikation mit Methadon und Diazepam fest, die zum Tod der jungen Frau geführt hatte.
Wegen fahrlässiger Tötung mussten sich Arzt und Apotheker jetzt vor Gericht verantworten. Beide wiesen eine Schuld am Tod von Isabell weit von sich.
Das Schöffengericht beim Amtsgericht war bereits im Prozess vor zwei Jahren zur Überzeugung gelangt, dass beide Angeklagten in diesem Fall erheblich gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen hatten. Sie hatten gegen die Geldstrafen Berufung eingelegt, die sie jetzt vor der 2. Strafkammer beim Landgericht zurücknahmen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Quelle: Passauer Neue Nachrichten